
Vereinssatzung
E h r e n o r d n u n g
der DJK Olympia Bottrop 1950
§ 1
Zweck der Ehrenordung ist es, einheitliche Richtlinien für die Ehrung verdienter Vereinsmitglieder zu schaffen.
§ 2
Eine Ehrung verdienter Vereinsmitglieder erfolgt:
- durch Verleihung der silbernen Ehrennadel mit Urkunde, an Mitglieder mit mehrjähriger verdienstvoller Tätigkeit, als Amtsträger oder mindestens 10 jähriger aktiver Spielerlaufbahn.
- durch Verleihung der goldenen Ehrennadel mit Urkunde, an Mitglieder mit mindestens 10 jähriger hervorragender Tätigkeit als Amtsträger oder mindestens 20 jähriger aktiver Spielerlaufbahn.
- durch Verleihung einer Ehrenurkunde an aktive Spieler, aus besonderem Anlass, wie Erringung der Mannschaftsmeisterschaft oder eines Aufstieges.
Die Siegerurkunde erhalten die Sieger und Platzierten der Einzelmeisterschaften auf Vereinsebene.
§ 3
Wenn ein langjährig tätig gewesener Vereinsvorsitzender sein Amt nicht mehr ausübt, kann er unter Verleihung eines Ehrenbriefes, zum Ehrenvorsitzenden ernannt werden.
§ 4
Anträge auf Ehrungen können von Mitgliedern an den 1. Vorsitzenden gestellt werden.
Auch der Vorstand kann Anträge auf Ehrungen stellen.
§ 5
Über die Anträge auf Ehrungen entscheidet der Gesamtvorstand.
Ein Recht auf Ehrungen besteht nicht.
§ 6
Alle Ehrungen sind in der ihrer Bedeutung angemessenen Form vorzunehmen.
Bildquellen
- Vereinswappen: DJK Olympia Bottrop 1950 | All Rights Reserved